Tag · gerichtlicher Rechtschutz

09 November

Schlichter Geburtsfehler

Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat ihre Arbeit aufgenommen. Auch Energieversorger können Mitglied der nach dem Energiewirtschaftgesetz (EnWG)  zu errichtenden Streitschlichtungsstelle werden. Die Mitgliedschaft hält für die Unternehmen jedoch eine ganz besondere Überraschung bereit: Sie müssen den gerichtlichen Rechtsschutz weitgehend aufgeben.