Wechselt ein Grundstück den Eigentümer, löst dies im Regelfall Grunderwerbsteuer aus. Anders ist dies jedoch, wenn das Eigentum an dem Grundstück von einer Gesamthand – also zum Beispiel einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Kommanditgesellschaft (KG) – auf eine andere Gesamthand übergeht und an beiden Gesamthandsgemeinschaften dieselben Personen in demselben Verhältnis beteiligt sind...
7. April 2014
Andere Gesellschaft, gleiche Eigentümer: Neues zur Grunderwerbsteuer vom BFH
07April