Wird ein Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb als Ganzes an ein anderes verkaufen, das das Geschäft weiterführt, dann wird auf den Kaufpreis keine Umsatzsteuer fällig. Das gilt auch für den Verkauf von Grundstücken, wenn die Gebäude darauf langfristig vermietet sind? Was aber, wenn der Käufer das Grundstück alsbald weiterverkauft? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) unlängst ein Urteil (Az. VR...
28. April 2016
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Grundstücksübertragung: BFH gibt sich großzügig
28April