Wer als Gesellschafter auch die Geschäfte seiner GmbH führt, kann seine Bezüge nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie angemessen sind. Ob das der Fall ist, muss spätestens nach Ablauf von drei Jahren überprüft werden. Falls die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers zuletzt im Jahre 2011 für die Jahre 2012 bis 2014 festgelegt worden sind, müssen sie noch vor dem 1.1.2015 neu berechnet...
16. Dezember 2014
Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 1.1.2015
16Dezember