Viele kleine Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sind nach ihrem Gesellschaftsvertrag verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen. Für die Kosten, die dabei entstehen, bilden diese Gesellschaften in ihren Bilanzen regelmäßig eine Rückstellung.
29. September 2014
Justiz sagt Hü, Praxis sagt Hott: Bilanz-Wirrwarr bei gesellschaftsvertraglicher Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses
29September