Seit 2008 gelten für die Ermittlung des Ertrags, auf den Gewerbesteuer gezahlt werden muss, neue Regeln – und die sind verfassungsrechtlich umstritten. Jetzt hat das Finanzgericht Hamburg einen Fall nach Karlsruhe geschickt, um dort Klärung zu erlangen.
28. August 2012
Karlsruhe muss gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten prüfen
28August