Manchmal gehen Transaktionen schief. Ein Anteilspaket soll verkauft werden, aber bevor der Deal über die Bühne gegangen ist, kommt etwas dazwischen, und das ganze Geschäft muss rückabgewickelt werden. Wie sieht das für den Verkäufer steuerlich aus? Kann für ihn daraus ein Gewinn entstehen, der zu versteuern wäre?
14. September 2017
Rückabwicklung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
14September