Für Gaslieferungen an Sondervertragskunden, deren Preis ein bestimmtes Niveau unterschreitet, werden keine Konzessionsabgaben fällig. So steht es in § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV. Auf diese Regel beruft sich jetzt ein Gaslieferant, die Goldgas SL GmbH: Sie hat zum Jahreswechsel 2011/12 in einem Schreiben an eine Vielzahl von Netzbetreibern behauptet, im Jahr 2009 diesen Grenzpreis unterschritten zu haben...
8. Februar 2012
Geld zurück für Goldgas? Abwarten…
08Februar