Eine Kapitalgesellschaft zu gründen, kostet Geld. Die Umsatzsteuer, die dabei anfällt, können die künftigen Gesellschafter als Vorsteuer abziehen. Nach einem Urteil (Az. 1 K 1523/14 U) des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf gilt das auch für eine Einzelperson, die eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gründet. Auch diesem steht bereits ein Vorsteuerabzug aus den Gründungskosten zu. Allerdings muss...
2. September 2015
Vorsteuerabzugsberechtigung einer Einzelperson besteht schon vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft
02September