Tag · Grundstücksverkauf

13 April

Verzicht auf Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung muss im ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden

Wird ein Grundstück verkauft, wird im Normalfall keine Umsatzsteuer fällig. Der Verkäufer kann aber darauf verzichten, wenn dies in Hinblick auf seinen Vorsteuerabzug vorteilhaft ist. Wann muss dieser Verzicht stattfinden? Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil (Az. XI R 40/13) gefällt,...