Netzbetreiber können für Schäden, die durch Überspannung entstehen, nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften. Das wissen wir im Prinzip schon seit dem 25.2.2014, als der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil (v. 28.8.2013, Az. XI R 4/11) dazu verkündet hat (wir berichteten). Jetzt liegen auch die Entscheidungsgründe vor. Zur Erinnerung: Entsteht durch den Fehler eines Produktes ein...
11. April 2014
Wann zahlt der Netzbetreiber für „fehlerhafte Elektrizität“? BGH führt zum ProdHaftG aus.
11April