Wenn ein Unternehmen ein anderes für Bauleistungen bezahlt, die es auch selbst erbringt, geht unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht, Umsatzsteuer zu bezahlen, auf das Kundenunternehmen über. Bei der Anwendung dieses so genannten Reverse-Charge-Verfahrens haben sich in den vergangenen Monaten zum Teil gravierende Änderungen ergeben. Neben der Aufnahme von inländischen Strom- und...
11. Juli 2014
Neues zum Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen – § 13b UStG
11Juli