Tag · Hinzuverdienstgrenze

30 März

Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen

Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Renten zurückgezahlt werden müssen. Dies hat das Sozialgericht (SG) Mainz in einem neueren Urteil...