Wird im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein Grundstück übertragen, löst der Vorgang Grunderwerbsteuer aus. Bemessungsgrundlage ist ein gesondert festzustellender Grundbesitzwert (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1 3 BewG). Die Frage ist dabei oft: Wie weist man nach, dass der tatsächliche Grundstückswert niedriger ist?
13. März 2019
Wie man einen niedrigeren Grundstückswert nachweist
13März