In Betriebsprüfungen ist in den letzten Jahren immer wieder die Frage aufgetaucht: wie ist der Kommunalrabatt umsatzsteuerlich zu behandeln? Ist er ein zusätzliches Entgelt im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes, der so die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht – so die Meinung der Finanzverwaltung – oder ein echter Rabatt, der zu einer Entgeltminderung führt und damit im Ergebnis nicht...
3. Juli 2017
Neues BMF-Schreiben: Umsatzsteuer auf den Kommunalrabatt
03Juli