Tagindividuelle Netzentgelte

Individuelle Netzentgelte: Beschwerde gegen finale Festlegung der BNetzA könnte sich lohnen

Gaslieferung Versorgung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 2 bis 4 StromNEV (BK4-22-086) veröffentlicht. Problematisch ist die Festlegung für stromintensive Unternehmen, die 2021 von einer Vereinbarung nach § 19 Abs. 2 S. 2 bis 4 StromNEV profitierten, im Jahr 2022 aber lediglich Prozessdampf oder andere...

Individuelle Netzentgelte: Festlegungsverfahren und einstweilige Anordnung der BNetzA – betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln

§ 19 StromNEV

Bei der Inanspruchnahme individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV gibt es eine wichtige neue Übergangsregelung in § 118 Abs. 46 EnWG, welche die Bundesnetzagentur (BNetzA) noch umsetzen muss. Betroffene Unternehmen müssen jetzt Maßnahmen ergreifen. Worum geht es? Wegen der erheblich reduzierten Gesamtimportmengen nach Deutschland gibt es Unternehmen, die ihre Produktion...

Stromintensive Letztverbraucher: Bundesnetzagentur passt Festlegung an

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird es bestimmten stromintensiven Letztverbrauchern erleichtern, reduzierte Netzentgelte zu vereinbaren. Sie folgt damit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der ihre Festlegung zur Umsetzung individueller Netzentgelte (BK4-13-739) nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV  teilweise als rechtswidrig aufgehoben und die Anwendbarkeit der Netzentgeltreduktion zu...

Marktstammdatenregister: was vor dem Start zu beachten ist

Auf Netzbetreiber (auch Betreiber geschlossener Verteilernetze) kommt – Zitat Bundesnetzagentur (BNetzA) – „etwas Großes“ zu. Ab dem 1.7.2017 wird bei der Behörde das neue Marktstammdatenregister (MaStR) vollständig in Betrieb genommen, wenn die dazugehörige Verordnung der Bundesregierung in Kraft tritt (wir berichteten). Bereits zuvor (ab Mai 2017) müssen sich alle Netzbetreiber registrieren.

§-19-StromNEV-Umlage: Kein Einspruch gegen rückwirkende Ermächtigung

Jetzt ist es amtlich: Die §-19-StromNEV-Umlage bleibt bestehen. Die gesetzliche Grundlage für diese Umlage, die der Bundesgerichtshof (BGH) in Frage gestellt hatte, ist so gut wie wiederhergestellt. Der Bundesrat hat gegen das Gesetz, das der Bundestag zu diesem Zweck eilends beschlossen hatte, keinen Einspruch eingelegt. Damit ist der Weg frei – das Gesetz kann in Kraft treten.

§-19-StromNEV-Umlage – der Gesetzgeber ist gefragt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.4.2016 die sog. §-19-StromNEV-Umlage, die Ende 2011 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) per Festlegung etabliert worden war, für nichtig erklärt. Die Entscheidung (Az. EnVR 25/13) kommt zwar im Ergebnis nicht ganz überraschend. Aber jetzt hat der BGH seine Urteilsgründe veröffentlicht. Und die lassen aufhorchen und gehen in ihrer Tragweite deutlich über das...

BGH: Ansprüche auf individuelles Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel gelten rückwirkend

Bislang war regulierungsbehördlich anerkannt, dass individuelle Netzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab Vereinbarung in die Zukunft wirken. Das wird jetzt anders. Künftig sollten Netzbetreiber jedem Kunden, der über singulär genutzte Betriebsmittel angeschlossen wird und für den das individuelle günstiger ist als das allgemeine Entgelt, von sich aus das besondere Entgelt anbieten...

2015 – ein energiepolitisches Schlüsseljahr

Was für ein Jahr! Zwei Wochen ist es her, dass das Jahr 2015 zu Ende gegangen ist. Mit wachsender Distanz wird klar, was für ein Schlüsseljahr für unsere klima- und energiepolitische Zukunft dieses Jahr gewesen ist. Das Klimaabkommen von Paris war nur die sichtbarste einer ganzen Reihe von Weichenstellungen, die die Energiewirtschaft und -politik auf Jahrzehnte hinaus prägen werden. In der...

Nach der Anzeige ist vor der Anzeige: Wie geht es weiter mit individuellen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher?

Netzbetreiber müssen der Regulierungsbehörde anzeigen, dass sie mit Kunden mit besonders intensivem oder atypischem Stromverbrauch individuelle Netzentgelte vereinbaren. Für diese Anzeige gibt es nach § 19 Abs. 2 StromNEV eine Frist, die Ende letzten Monats abgelaufen ist. Erste Eingangsbestätigungen wurden von den Regulierungsbehörden bereits versandt. Je nach Situation bzw. vertraglicher...

§ 19 Abs. 2 StromNEV – Verzögerungen und erste Streitigkeiten bei der Umsetzung der neuen Vorgaben

Seit dem 1.1.2014 greift das neue Regime des § 19 Abs. 2 StromNEV für energieintensive Netznutzer, das Netz zu reduzierten Entgelten zu nutzen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende vergangenen Jahres festgelegt, wie individuelle Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV sachgerecht zu ermitteln sind (BK4-13-739), und damit die Neuregelung näher ausgestaltet. Die Festlegung ist inhaltlich in vielen...

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