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Bundesnetzagentur will Informationen über Vergleichspartner 2006 herausgeben

Netzbetreiber, die mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) 2006 einen Vergleich geschlossen haben, können dies nicht geheim halten. Auf diesen Standpunkt stellt sich jedenfalls die BNetzA, die sich mit dem Antrag eines Gutachters auseinanderzusetzen hat. Dieser fordert Informationen, wer Vergleiche geschlossen hat und was sie enthalten, und beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)...

BGH: Auch kalkulatorische Netzdaten sind in Konzessionsverfahren bereitzustellen

Wer sich in einer Konzessionsvergabe für ein Netzgebiet bewirbt, braucht vom bisherigen Netzbetreiber Informationen, um eine Bewerbung abgeben zu können. Welche Informationen der bisherige Netzbetreiber bereitstellen muss, haben Bundeskartellamt (BKartA) und Bundesnetzagentur (BNetzA) 2010 in ihrem unverbindlichen Gemeinsamen Leitfaden zusammengestellt. Doch was diese fordern, reicht offenbar...

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