Netzbetreiber, die mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) 2006 einen Vergleich geschlossen haben, können dies nicht geheim halten. Auf diesen Standpunkt stellt sich jedenfalls die BNetzA, die sich mit dem Antrag eines Gutachters auseinanderzusetzen hat. Dieser fordert Informationen, wer Vergleiche geschlossen hat und was sie enthalten, und beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)...
22. Juni 2015
Bundesnetzagentur will Informationen über Vergleichspartner 2006 herausgeben
22Juni