Tag · Insolvenzreife

08 März

TelDaFax-Insolvenz: Kein Grund zu Kleinmut für die Gläubiger

Ein Insolvenzverwalter kann Zahlungen eines insolventen Unternehmens bis zu vier Jahre später zurückverlangen, wenn sie „unentgeltlich“ waren (§ 134 InsO). Das versucht gegenwärtig der Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe, RA Dr. Biner Bähr, gegenüber einer Reihe von Netzbetreibern durchzusetzen. Ob zu Recht oder...