Allein die Mitwirkung von Stadträten, die zugleich im Auftrag der Stadt Leipzig oder als deren Vertreter Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Leipzig sind, am Stadtratsbeschluss vom 15.4.2015 führt nicht zur Nichtigkeit des zwischen der Stadt Leipzig und den Stadtwerken abgeschlossenen Gaskonzessionsvertrags.
7. Mai 2020
Die Mitwirkung der Stadträte mit Doppelmandat am Beschluss des Stadtrates zur Gaskonzession führt nicht zur Nichtigkeit des Konzessionsvertrages mit den Stadtwerken
07Mai