TagInternet-Domain

Domain-Grabber grapscht ins Leere

Energieversorger müssen sich Versuche Dritter, mit der Reservierung ihres Namens als Internet-Domain Geld zu verdienen, nicht gefallen lassen. Das Amtsgericht (AG) Garmisch-Partenkirchen hat jetzt einem bundesweiten Gasanbieter zu einem Sieg gegen einen solchen „Domain-Grabber“ verholfen: Der Namensträger, so das AG, hat einen Rechtsanspruch auf Herausgabe (Urt. v. 18.5.2011, Az. 6 C 367/10).

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