Wie ist der Ausgleich von Mehr- und Mindermengen Strom umsatzsteuerlich zu behandeln? Schwierigkeiten macht bei dieser Frage vor allem die Anwendbarkeit des so genannten Reverse-Charge-Verfahrens, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und nicht der Leistende. Das gilt auch bei inländischen Stromlieferungen an Unternehmen, die den Strom im Wesentlichen weiterverkaufen. Der Haken...
14. September 2015
Mehr- und Mindermengenabrechnung Strom: neuer Ärger mit der Umsatzsteuer
14September