Die Europäische Kommission hat die reduzierte EEG-Umlage für KWK-Neuanlagen (§ 61b Nr. 2 EEG) beihilferechtlich nicht genehmigt (wir berichteten). Damit besteht ab dem 1.1.2018 die volle EEG-Umlagepflicht insbesondere für KWK-Anlagen, die seit dem 1.8.2014 entweder als Neu- oder als „Alt“-Anlage erstmals für die Eigenversorgung eingesetzt wurden. Dies gilt, bis die Europäische Kommission eine...
12. Januar 2018
Neu geschaffene Schwimmbäder-Querverbünde schon wieder in Gefahr?
12Januar