TagIV C 5 – S 2353/14/10002

Kosten der Einrichtungsgegenstände bei einer doppelten Haushaltsführung voll abziehbar

Wer an verschiedenen Orten wohnt und arbeitet und deswegen eine Zweitwohnung braucht, hat eine Menge Kosten – beispielsweise den Aufwand, die Zweitwohnung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen einzurichten. Kann man diese Kosten von der Steuer absetzen? Bisher stand die Finanzverwaltung auf dem Standpunkt, dass dies nur begrenzt erlaubt ist. Doch jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Ansicht...

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