Tag · IX R 48/14

18 Juli

Aufwendungen durch Verfallenlassen von Aktienoptionen führen zu berücksichtigungsfähigen Verlusten

Wer Aktienoptionsscheine erwirbt, sie aber bei Fälligkeit verfallen lässt, hat nicht nur kein Geschäft gemacht, sondern auch noch Verluste: Auf den Kosten für den Erwerb der Aktienoptionsscheine bleibt er sitzen. Kann er diesen Verlust steuerlich auf seine Einkünfte aus Kapitalvermögen...