Das Kammergericht Berlin hat am 25.10.2018 sein Urteil im Rechtsstreit zum Stromkonzessionsverfahren des Landes Berlin verkündet und die Berufung eines Bieters gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Berlin vom 14.11.2017 zurückgewiesen. Gegen das Urteil des Kammergerichts ist kein weiteres Rechtsmittel statthaft.
2. November 2018
Kammergericht Berlin fällt Grundsatzurteil zu neuem Konzessionsrecht
02November