Aufwendungen, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung entstehen, sind auf die tatsächlichen Teilnehmer umzulegen, nicht auf die angemeldeten Teilnehmer. Das hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 29.4.2021, Az. VI R 31/18) entschieden. Dem BFH zufolge dürfen die entfallenen Kosten für angemeldete Arbeitnehmer, die nicht an der Betriebsveranstaltung teilgenommen haben, nicht...
7. September 2021
Bundesfinanzhof: Bei Betriebsveranstaltungen kommt es auf die tatsächlichen Teilnehmer an
07September