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Bundesfinanzhof: Bei Betriebsveranstaltungen kommt es auf die tatsächlichen Teilnehmer an

Aufwendungen, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung entstehen, sind auf die tatsächlichen Teilnehmer umzulegen, nicht auf die angemeldeten Teilnehmer. Das hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 29.4.2021, Az. VI R 31/18) entschieden. Dem BFH zufolge dürfen die entfallenen Kosten für angemeldete Arbeitnehmer, die nicht an der Betriebsveranstaltung teilgenommen haben, nicht...

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