Die Energieeffizienzrichtlinie (wir berichteten) war bis zum 5.6.2014 umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Energieauditpflicht nach Art. 8 Abs. 4 Energieeffizienzrichtlinie. Zwar wurde diese Vorgabe mittlerweile in den meisten EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt (in Deutschland durch §§ 8 ff. EDL-G), aber längst noch nicht in allen. Die Umsetzung steht unter anderem in Spanien...
24. September 2015
Energieaudit – Wie läuft das eigentlich in Frankreich, Spanien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat?
24September