Wer ein an das Stromnetz angeschlossenes Blockheizkraftwerk betreibt und den damit hergestellten Strom selbst verbraucht, ist umsatzsteuerrechtlich ein Unternehmer. Das stellt ein neues Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BFM) vom 14.3.2011 (GZ: IV D 2 – S 7124/07/10002) klar.
10. Mai 2011
Blockheizkraftwerke und Umsatzsteuer: Plötzlich ist man Unternehmer
10Mai