Das OLG Frankfurt sitzt erneut in Sachen enwag und örtliche Wasserversorgung in Wetzlar zu Gericht: Am 25. Oktober 2011 hat die mündliche Verhandlung zur sog. „Weihnachtsverfügung“ der Landeskartellbehörde Hessen stattgefunden. Die Wasserversorgung in Wetzlar ist insbesondere mit dem grundlegenden Urteil des BGH bekannt geworden. Schauen wir auf den Stein des Anstoßes in diesem zweiten Verfahren:
4. November 2011
Wasser in Wetzlar: Die unendliche Geschichte geht weiter
04November