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Vorsicht Schwelle! Neues zum Vergaberecht

Einen anderen über die Schwelle zu tragen, ist eine schöne Sache im Leben. Im Vergaberecht ist das Ober- und Unterhalb der Schwelle viel interessanter: Gemeint ist die Schwelle des Werts eines öffentlichen Auftrags. Von ihm hängt nämlich ab, welchen Rechtsnormen eine öffentliche Vergabe unterliegt. Die Schwellenwerte sind derzeit auf 5,225 Mio. Euro für Bauaufträge, 209.000 Euro für Liefer- und...

Vergaberecht – Schwellenwerte und andere Neuigkeiten

Im Vergaberecht gibt es zurzeit bekanntlich eine Menge Dynamik. Schließlich steht dieses Rechtsgebiet vor der größten Reform seit langem. Eine Neuigkeit hat damit jedoch nichts zu tun: Seit dem 1.1.2016 gelten in der Europäischen Union für die Vergabe öffentlicher Aufträge neue Schwellenwerte. Wenn die folgenden Summen überschritten sind, müssen die Aufträge europaweit ausgeschrieben werden:

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