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Grenzen der Wahlfreiheit für den Netzanschluss von EEG-Anlagen weiter nicht geklärt

Windräder, Solarparks und Biogas-BHKWs dürfen ihren Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) an dem Netzverknüpfungspunkt ins Stromnetz einspeisen, der räumlich am nächsten liegt, außer, es existiert ein technisch und wirtschaftlich insgesamt kostengünstigerer Netzverknüpfungspunkt. Durchzuführen ist danach also ein sog. Variantenvergleich, in dem die Gesamtkosten aller technisch in...

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