Windräder, Solarparks und Biogas-BHKWs dürfen ihren Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) an dem Netzverknüpfungspunkt ins Stromnetz einspeisen, der räumlich am nächsten liegt, außer, es existiert ein technisch und wirtschaftlich insgesamt kostengünstigerer Netzverknüpfungspunkt. Durchzuführen ist danach also ein sog. Variantenvergleich, in dem die Gesamtkosten aller technisch in...
31. August 2015
Grenzen der Wahlfreiheit für den Netzanschluss von EEG-Anlagen weiter nicht geklärt
31August