Ist der steuerliche Querverbund eine unzulässige Beihilfe? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich einen Vorlagebeschluss veröffentlicht (v. 13.3.2019, Az. I R 18/19). Die Folge: Jetzt liegt das Kind im Brunnen – und zwar nach erstem Anschein ziemlich tief. Und niemand kann wirklich behaupten, es sei nicht vorhersehbar gewesen. Denn der BFH hat in der Vergangenheit keinen Hehl daraus...
5. November 2019
Steuerlicher Querverbund als Beihilfe: Jetzt liegt der Ball in Luxemburg
05November