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Steuerlicher Querverbund als Beihilfe: Jetzt liegt der Ball in Luxemburg

Ist der steuerliche Querverbund eine unzulässige Beihilfe? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich einen Vorlagebeschluss veröffentlicht (v. 13.3.2019, Az. I R 18/19). Die Folge: Jetzt liegt das Kind im Brunnen – und zwar nach erstem Anschein ziemlich tief. Und niemand kann wirklich behaupten, es sei nicht vorhersehbar gewesen. Denn der BFH hat in der Vergangenheit keinen Hehl daraus...

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