So reizvoll es ist, mit bekannten Figuren zu werben oder Produkte an solche bekannten Figuren anzulehnen, so gefährlich kann es auch sein, wenn hierdurch fremde Urheberrechte verletzt werden. Diese Erfahrung musste der Betreiber der Penny-Märkte machen. Um Karnevals- bzw. Faschingskostüme in Verkaufsprospekten, Zeitungsanzeigen und im Internet zu bewerben, verwendete er unter anderem Fotografien...
16. Oktober 2013
Pippi-Langstrumpf-Verkleidung ist nicht unbedingt eine Urheberrechtsverletzung
16Oktober