Will man Kunden, Geschäftsfreunde oder deren Arbeitnehmer durch Geschenke erfreuen, darf man die Kosten – anders als bei eigenen Arbeitnehmern – nicht vom zu versteuernden Gewinn abziehen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Dieses Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten für das Geschenk oder die Geschenke pro Empfänger im Wirtschaftsjahr insgesamt 35 Euro nicht übersteigen...
10. September 2014
Pauschalsteuer auf nicht abzugsfähige Geschenke ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar
10September