Das LAG Köln hat dies nun mit einem am 24.5.2011 bekannt gemachten Urteil (vom 18. 2. 2011, Az. 4 Sa 1122/10) in Frage gestellt und entschieden, dass das höhere Lebensalter gegenüber Kindesunterhalt vorgehen soll. In dem entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Leitung von zwei Abteilungen zusammengelegt und so aus zwei Leitungspositionen eine gemacht. Diese übertrug er einem der beiden...
5. Juni 2011
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Alter vor Kindern?
05Juni