Genügt eine Rechnung, die als Firmenadresse einen anderen Ort ausweist als den, an dem das Unternehmen tätig ist, um den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug zu berechtigen? Diese Frage wird jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beantworten. Beide Umsatzsteuersenate des Bundesfinanzhofs (BFH) haben dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH, Beschl. v. 6.4.2016, Az...
21. Oktober 2016
EuGH muss Zulässigkeit von „Briefkasten-Adressen“ auf Rechnungen klären
21Oktober