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Finanzaufsicht will Mindestanforderungen zu Risikomanagement und Compliance überprüfen

Von Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Investmentgesellschaften verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewisse Mindestanforderungen, die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und in den Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp) niedergelegt...

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