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Marktstammdatenregister: was vor dem Start zu beachten ist

Auf Netzbetreiber (auch Betreiber geschlossener Verteilernetze) kommt – Zitat Bundesnetzagentur (BNetzA) – „etwas Großes“ zu. Ab dem 1.7.2017 wird bei der Behörde das neue Marktstammdatenregister (MaStR) vollständig in Betrieb genommen, wenn die dazugehörige Verordnung der Bundesregierung in Kraft tritt (wir berichteten). Bereits zuvor (ab Mai 2017) müssen sich alle Netzbetreiber registrieren.

Gerade mal zehn Jahre …

Erinnern Sie sich an die Zeit vor zehn Jahren? Wir hatten Klapphandys, BlackBerrys waren fortschrittliche Smartphones, der Toyota Prius wurde Auto des Jahres, Brokeback Mountain war der Film des Jahres. Und der Energiehandel brummte und brachte den Unternehmen, die sich rechtzeitig positioniert hatten, schöne Gewinne. Es war eine Zeit, in der Investitionen in große fossile Kraftwerke noch...

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Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

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