13 Jahre ist es her, seit Facebook im Jahr 2004 online ging – ja, so lang ist das schon her! Was folgte, war zwar eine unglaubliche Erfolgsgeschichte, die aber von Anfang an auch von Skepsis begleitet war. Schon kurz nach dem Start geriet Facebook aufgrund von Datenmissbrauchsvorwürfen in die öffentliche Kritik. Der vom Börsengang im Mai 2012 erhoffte Erfolg blieb zunächst bekanntermaßen aus – stattdessen hagelte es Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Das jüngste Kapitel des von vielen Schlagzeilen begleiteten Marktauftritts wird nun in Bonn verfasst: Denn dort sitzt das Bundeskartellamt (BKartA), und das hat angekündigt, die Datensammel-Praxis von Facebook als Marktmachtmissbrauch einstufen zu wollen. Bereits am 2.3.2016 hatte die deutsche Wettbewerbsbehörde die Eröffnung eines Marktmissbrauchsverfahrens aufgrund von Datenschutzverstößen mitgeteilt. Die Ermittlungen richteten sich gegen Facebook Inc., USA, das irische Tochterunternehmen und die Facebook Germany GmbH in Hamburg. Auch gegen ausländische Unternehmen ist das deutsche Kartellrecht ein scharfes Schwert, da es für die Anwendbarkeit der deutschen Missbrauchsaufsichtsbestimmungen lediglich darauf ankommt, wo sich ein konkretes wettbewerbsrelevantes Verhalten auswirkt – und nicht etwa auf einen inländischen Unternehmenssitz.