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Marktstammdatenregister: was vor dem Start zu beachten ist

Auf Netzbetreiber (auch Betreiber geschlossener Verteilernetze) kommt – Zitat Bundesnetzagentur (BNetzA) – „etwas Großes“ zu. Ab dem 1.7.2017 wird bei der Behörde das neue Marktstammdatenregister (MaStR) vollständig in Betrieb genommen, wenn die dazugehörige Verordnung der Bundesregierung in Kraft tritt (wir berichteten). Bereits zuvor (ab Mai 2017) müssen sich alle Netzbetreiber registrieren.

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