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Umsetzung der MaKo 2022 und der EnWG-Novelle 2021: Überprüfen Sie Ihren IT-Dienstleister!

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen sowohl zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2021) als auch zur Marktkommunikation 2022 spielen die unternehmensindividuellen Abläufe und Aufbauorganisationen eine wichtige Rolle. IT-Dienstleister nehmen den individuellen Gesamtzusammenhang jedoch selten in den Blick und bauen stattdessen auf Standardumsetzungswerkzeuge. Die Risiken, die dabei auftreten...

Marktstammdatenregister: Auslaufen wichtiger Übergangsbestimmungen zum Jahresanfang!

Mit einiger Verspätung ging das Webportal des Marktstammdatenregisters am 31.1.2019 in Betrieb. Seitdem sind alle relevanten Akteure des Strom- und Gasmarktes verpflichtet, sich selbst sowie ihre Erzeugungsanlagen (EEG-Anlagen, KWK-Anlagen, Batteriespeicher, konventionelle Kraftwerke) und große Verbrauchseinrichtungen dort zu registrieren. Dabei sollten sie einige aktuelle Entwicklungen zum...

Gute Nachrichten für Weiterverteiler

Nur Stromlieferanten, die „Strom unter Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung oder eines geschlossenen Verteilernetzes“ liefern, müssen sich im Marktstammdatenregister registrieren lassen. Darauf weist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem (neuen) FAQ hin. Wenn Strom nur auf dem Betriebsgelände, also regelmäßig innerhalb einer Kundenanlage eines Unternehmens, weitergeliefert wird – z.B...

Warten auf das Marktstammdatenregister – Folgen für KWK-Anlagen

Eigentlich hätte das Webportal des Marktstammdatenregisters nach zahlreichen Verzögerungen in diesem Sommer (wir berichteten) in Betrieb gehen sollen. Der angekündigte „Big Bang“ ist bekanntlich ausgeblieben. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hält aber (noch) am 4.12.2018 als Starttermin fest und die Branche wartet, ob es dieses Mal klappt. Unterdessen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)...

Das Marktstammdatenregister kommt … später

Eigentlich sollte das Marktstammdatenregister (MaStR) schon in Betrieb sein (wir berichteten). Seit Monatsbeginn ist die Verordnung dazu in Kraft, bereits im April wurde sie verabschiedet. Doch am 1.7.2017 kündigte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf ihrer Webseite an, dass sich die Inbetriebnahme des MaStR verzögert. Momentan, so die BNetzA, könnten nur Netzbetreiber ihr Unternehmen im MaStR...

Kraft-Wärme-Kopplung, Contracting und Energieeffizienz: Das ist alles passiert

Bevor es in die Sommerpause geht, haben sich Politik und Gesetzgeber noch einmal richtig ins Zeug gelegt. Vieles, das in der letzten Etappe beschlossen worden ist, betrifft entweder direkt oder indirekt die Kraft-Wärme-Kopplung: Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) selbst, die KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) (wir berichteten), das Netzentgeltmodernisierungsgesetz...

Marktstammdatenregister: was vor dem Start zu beachten ist

Auf Netzbetreiber (auch Betreiber geschlossener Verteilernetze) kommt – Zitat Bundesnetzagentur (BNetzA) – „etwas Großes“ zu. Ab dem 1.7.2017 wird bei der Behörde das neue Marktstammdatenregister (MaStR) vollständig in Betrieb genommen, wenn die dazugehörige Verordnung der Bundesregierung in Kraft tritt (wir berichteten). Bereits zuvor (ab Mai 2017) müssen sich alle Netzbetreiber registrieren.

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