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Sachsens Enkeltöchter und die Neufassung der Gemeindeordnung für den Freistaat

Beglücktes Land, was geht dir ab? So beginnt das erste Rezitativ der Bach-Kantate „Frohes Volk, vergnügte Sachsen“ (BWV Anh. 12). Das wird sich auch der Sächsische Landesgesetzgeber gefragt haben, als er sich dran machte, die Gemeindeordnung für den Freistaat (SächsGemO) zu ändern. Die Reform gilt seit dem 1.1.2014 und schließt auch ein neues Gemeindewirtschaftsrecht mit ein.

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