Dass man eine Photovoltaik(PV)-Anlage zu spät an die Bundesnetzagentur (BNetzA) meldet, kann schon mal vorkommen. Aber welche Folgen hat das für den Förderanspruch eines PV-Anlagenbetreibers? Und muss der Netzbetreiber auf die Meldepflicht hinweisen? Diese Fragen hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem lang erwarteten Urteil (v. 5.7.2017, Az. VIII ZR 147/16) beantwortet.
26. September 2017
BGH-Grundsatzurteil: Netzbetreiber sind nicht Berater der Anlagenbetreiber
26September