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Gericht bestätigt Pooling im Gas

Gute Nachrichten für Gasverteilnetzbetreiber, die mit ihrem vorgelagerten Netzbetreiber sogenannte Poolingvereinbarungen geschlossen haben: Das Landgericht (LG) Stuttgart hat jüngst in einem Fall entschieden (Urt. v. 25.10.2016, Az. 41 O 12/16 KfH), dass die Vereinbarung gegen kein Verbot verstößt und daher bis zum Ende der Konzessionszeit gilt.

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