TagNetzkostenpunkt

Nach der Anzeige ist vor der Anzeige: Wie geht es weiter mit individuellen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher?

Netzbetreiber müssen der Regulierungsbehörde anzeigen, dass sie mit Kunden mit besonders intensivem oder atypischem Stromverbrauch individuelle Netzentgelte vereinbaren. Für diese Anzeige gibt es nach § 19 Abs. 2 StromNEV eine Frist, die Ende letzten Monats abgelaufen ist. Erste Eingangsbestätigungen wurden von den Regulierungsbehörden bereits versandt. Je nach Situation bzw. vertraglicher...

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