Bislang war regulierungsbehördlich anerkannt, dass individuelle Netzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab Vereinbarung in die Zukunft wirken. Das wird jetzt anders. Künftig sollten Netzbetreiber jedem Kunden, der über singulär genutzte Betriebsmittel angeschlossen wird und für den das individuelle günstiger ist als das allgemeine Entgelt, von sich aus das besondere Entgelt anbieten...
5. Februar 2016
BGH: Ansprüche auf individuelles Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel gelten rückwirkend
05Februar