Das geplante Marktstammdatenregister (MaStR) rückt näher. Kürzlich hat die dazu gehörige Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums das Bundeskabinett passiert. Sie setzt die gesetzlichen Regelungen um, die mit dem Strommarktgesetz in § 111e/f EnWG aufgenommen wurden. Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) tritt am 1.7.2017 in Kraft. Parallel wird das Register bei der Bundesnetzagentur...
17. März 2017
Kabinett beschließt Verordnung zu Marktstammdatenregister
17März