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Kabinett beschließt Verordnung zu Marktstammdatenregister

Das geplante Marktstammdatenregister (MaStR) rückt näher. Kürzlich hat die dazu gehörige Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums das Bundeskabinett passiert. Sie setzt die gesetzlichen Regelungen um, die mit dem Strommarktgesetz in § 111e/f EnWG aufgenommen wurden. Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) tritt am 1.7.2017 in Kraft. Parallel wird das Register bei der Bundesnetzagentur...

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