Hocheffiziente KWK-Anlagen können Entlastung von der Energiesteuer beantragen. Für große Anlagen (mehr als 2 MWel), die Strom und Wärme erzeugen, gilt dies ohnehin (nach § 53 EnergieStG). Für kleine KWK-Anlagen (bis 2 MWel) ist nun auch Rechtssicherheit geschaffen). Denn der neue § 53a EnergieStG, der dies regelt, tritt rückwirkend zum 1.4.2012 in Kraft. Die Europäische Kommission hatte diese...
5. April 2013
Energiesteuerentlastung für KWK-Anlagen: Was man beim Antrag beachten muss
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