Tagöffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger

Wie man einen niedrigeren Grundstückswert nachweist

Wird im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein Grundstück übertragen, löst der Vorgang Grunderwerbsteuer aus. Bemessungsgrundlage ist ein gesondert festzustellender Grundbesitzwert (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1  3 BewG). Die Frage ist dabei oft: Wie weist man nach, dass der tatsächliche Grundstückswert niedriger ist?

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