Einen anderen über die Schwelle zu tragen, ist eine schöne Sache im Leben. Im Vergaberecht ist das Ober- und Unterhalb der Schwelle viel interessanter: Gemeint ist die Schwelle des Werts eines öffentlichen Auftrags. Von ihm hängt nämlich ab, welchen Rechtsnormen eine öffentliche Vergabe unterliegt. Die Schwellenwerte sind derzeit auf 5,225 Mio. Euro für Bauaufträge, 209.000 Euro für Liefer- und...
22. Februar 2017
Vorsicht Schwelle! Neues zum Vergaberecht
22Februar